Geschäftsbedingungen Vision Academy GmbH
1. Leistungen
Die Vision Academy GmbH, erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den
Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm.
Die Vision Academy GmbH behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Dozenten
und/oder Änderungen im Programmablauf vor.
2. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung muss schriftlich an die Vision Academy GmbH gerichtet sein. Sie kann online
unter www.vision-academy.org, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Anmeldungen werden in
der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Einzelne Teile der Veranstaltungen können nicht gebucht werden, wenn es im
Veranstaltungsprogramm nicht ausdrücklich angeben wird.
3. Hotel und Anfahrt
Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine detaillierte
Anfahrtsbeschreibung und eine Hotelliste.
4. Stornierung durch Vision Academy GmbH
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstigen
nicht von Vision Academy GmbH zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf
Durchführung der Veranstaltung. In diesen Fällen behält sich die Vision Academy eine
Terminverschiebung vor. Kann ein Teilnehmer infolge einer Verschiebung oder sonstigen
Änderungen den Veranstaltungstermin nicht wahrnehmen, steht ihm das Recht zur kostenlosen
Umbuchung auf einen neuen Termin mit derselben Bezeichnung zu. Die Vision Academy
behält sich eine Absage bis vier Kalendertage vor Seminarbeginn vor, wenn eine zu geringe
Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt. Bei
Stornierung durch die Vision Academy GmbH und keiner Einigung der Parteien auf einen
neunen Termin, besteht in jedem Fall nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits
gezahlten Teilnahmegebühren.
5. Abmeldung oder Umbuchung durch Teilnehmer
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- zzgl. MWST. erhoben.
Nach dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr gemäß Rechnung zu zahlen. Maßgebend ist der
Posteingangsstempel. In diesem Fall senden wir die Veranstaltungsunterlagen auf Wunsch zu.
Es ist möglich einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Es entstehen dabei keine
Stornierungskosten. Sollte der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen
erfüllen wie der gemeldete Teilnehmer wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt bzw.
gutgeschrieben. Die Regelungen über die Abmeldung von der Veranstaltung werden für den
Fall entsprechend angewendet, dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der
Veranstaltung fernbleibt.
6. Veranstaltungsunterlagen
Ein ausführliches Handbuch wird jedem Teilnehmer am Veranstaltungsort ausgehändigt.
Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen - Manuskripten, Übungen und Fallstudien - liegen
ausschließlich bei Vision Academy GmbH. Jede weitere Verwendung bedarf der schriftlichen
Zustimmung der Vision Academy GmbH.
7. Veranstaltungsgebühren
Die Veranstaltungsgebühren beinhalten sämtliche Veranstaltungsunterlagen, das Mittagessen
an jedem vollen Veranstaltungstag, sowie die Pausengetränke. Die Veranstaltungsgebühren
sind zzgl. MWST.
8. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Die
Teilnahmegebühren bitte erst nach Erhalt der Rechnung überweisen.
9. Teilnahmebescheinigungen
Zu jedem Seminar erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Zu jeder Tagung oder
Konferenz erhält der Teilnehmer nur auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag
unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Erfurt. Sollte eine Bestimmung des Vertrags
ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag
davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die
Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.
Vision Academy GmbH ©2007
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