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Geschäftsbedingungen Vision Academy GmbH

1. Leistungen

Die Vision Academy GmbH, erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm. Die Vision Academy GmbH behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf vor.

2. Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung muss schriftlich an die Vision Academy GmbH gerichtet sein. Sie kann online unter www.vision-academy.org, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Einzelne Teile der Veranstaltungen können nicht gebucht werden, wenn es im Veranstaltungsprogramm nicht ausdrücklich angeben wird.

3. Hotel und Anfahrt

Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung und eine Hotelliste.

4. Stornierung durch Vision Academy GmbH

Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstigen nicht von Vision Academy GmbH zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In diesen Fällen behält sich die Vision Academy eine Terminverschiebung vor. Kann ein Teilnehmer infolge einer Verschiebung oder sonstigen Änderungen den Veranstaltungstermin nicht wahrnehmen, steht ihm das Recht zur kostenlosen Umbuchung auf einen neuen Termin mit derselben Bezeichnung zu. Die Vision Academy behält sich eine Absage bis vier Kalendertage vor Seminarbeginn vor, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt. Bei Stornierung durch die Vision Academy GmbH und keiner Einigung der Parteien auf einen neunen Termin, besteht in jedem Fall nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren.

5. Abmeldung oder Umbuchung durch Teilnehmer

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- zzgl. MWST. erhoben. Nach dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr gemäß Rechnung zu zahlen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel. In diesem Fall senden wir die Veranstaltungsunterlagen auf Wunsch zu. Es ist möglich einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Es entstehen dabei keine Stornierungskosten. Sollte der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen erfüllen wie der gemeldete Teilnehmer wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben. Die Regelungen über die Abmeldung von der Veranstaltung werden für den Fall entsprechend angewendet, dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt.

6. Veranstaltungsunterlagen

Ein ausführliches Handbuch wird jedem Teilnehmer am Veranstaltungsort ausgehändigt. Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen - Manuskripten, Übungen und Fallstudien - liegen ausschließlich bei Vision Academy GmbH. Jede weitere Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vision Academy GmbH.

7. Veranstaltungsgebühren

Die Veranstaltungsgebühren beinhalten sämtliche Veranstaltungsunterlagen, das Mittagessen an jedem vollen Veranstaltungstag, sowie die Pausengetränke. Die Veranstaltungsgebühren sind zzgl. MWST.

8. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Die Teilnahmegebühren bitte erst nach Erhalt der Rechnung überweisen.

9. Teilnahmebescheinigungen

Zu jedem Seminar erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Zu jeder Tagung oder Konferenz erhält der Teilnehmer nur auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Erfurt. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.

Vision Academy GmbH ©2007

 

 
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